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IHK begrüßt Ausbaupläne für Elbe und Elbe-Seitenkanal

Foto: Binnenschiff

Ansprechpartner:

Martin Exner
Tel.: 04131 742-123
Fax: 04131 742-247

Dokument-Nummer: 27949

IHK begrüßt Ausbaupläne für Elbe und Elbe-Seitenkanal

Die Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg begrüßt die Zusage des Bundesverkehrsministeriums, die Schiffbarkeit der Elbe bis 2011 nachhaltig zu verbessern. „Die Bundesregierung bekennt sich damit uneingeschränkt zum Erhalt auch der Mittelelbe als leistungsfähiger Bundeswasserstraße“, so IHK-Hauptgeschäftsführer Michael Zeinert in einem ersten Kommentar. „Die Wiederherstellung einer durchgängigen Fahrrinnentiefe von mindestens 1,60 m, wie Staatssekretär Enak Ferlemann sie in der vergangenen Woche ankündigte, entspricht einer alten Forderung der IHK Nord.“ Nur so könne ein dreilagiger Container-Transport auf der Elbe gewährleistet werden. Das prognostizierte Wachstum beim Güter- und Containeraufkommen im Hamburger Hafen sowie die gewollte Stärkung des umweltfreundlichen Verkehrsträgers Binnenschiff mache dies zwingend erforderlich. „Uns ist dabei wichtig, dass wir auch mögliche Versandungen unserer Sportboothäfen an der Elbe in den Griff bekommen. Deren Zugängigkeit ist Voraussetzung dafür, dass wir den Wassertourismus in unserer Region weiterentwickeln können!“

Ebenfalls begrüßte Zeinert die Forderung von Wirtschaftsminister Bode nach einer Kapazitätserweiterung in Scharnebeck. „Wir teilen die Analyse des Ministers, dass sich das Schiffshebewerk zum Nadelöhr des Kanals entwickelt hat. Um den Häfen in Lüneburg, Uelzen und Wittingen eine Perspektive zu bieten, ist ein weiteres Schiffshebewerk oder eine weitere Schleuse, die zu den modernen Binnenschiffstypen passt, zwingend erforderlich!“

Die jetzt notwendigen Maßnahmen an Elbe und Elbe-Seitenkanal dürfen nach Auffassung der IHK nicht gegeneinander ausgespielt werden. „Die geforderte Schiffbarkeit der Elbe kann und muss kurzfristig hergestellt werden. Ein neues Bauwerk in Scharnebeck braucht noch Jahre bis es geplant und dann gebaut ist. Beide Maßnahmen ergänzen einander, können sich aber keinesfalls gegenseitig ersetzen.“
***

Lüneburg, den 1. Februar 2010



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