Bauleitplanung
Die förmliche raumbezogene Planung der Gemeinden wird als Bauleitplanung bezeichnet. Mit der Bauleitplanung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes sichergestellt werden.
Die Gemeinde hat ihre Bauleitplanung den Zielen der Bundes- und Landesraumordnung anzupassen. Als Instrumente stehen der Flächennutzungsplan als vorbereitende Bauleitplanung, der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan sowie Vorhaben- und Erschließungspläne und andere Formen der Satzung, z.B. Abrundungs- oder Gestaltungssatzungen, zur Verfügung.
Der Inhalt, der Zweck und das Verfahren der Bauleitplanung wird durch das Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Die Regelungsmöglichkeiten der Bauleitpläne (Flächennutzungs- und Bebauungsplan) werden detailliert in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgelegt.
Die IHK wird zu den Planentwürfen als Trägerin öffentlicher Belange gehört und bringt das Interesse der Bezirksunternehmen zur Geltung.


